Prozess und Regelwerk zur Entwicklung und Pflege EINES Datenstandards für Attribute an der natürlichen Person (=Standardfabrik)
Für die Entwicklung und Pflege EINES Datenstandards gibt es verschiedene Herangehensweisen. Mit der Nutzung des Open Standards-Konzepts (https://de.wikipedia.org/wiki/Offener_Standard und ausführlicher https://en.wikipedia.org/wiki/Open_standard) werden Transparenz und offene Beteiligungsmöglichkeit gewährleistet.
Der Prozess und das Regelwerk für die Entwicklung und Pflege EINES Datenstandards sollten ebenso wie die Verbindlichkeit zur Nutzung dieses Standards geregelt werden.
Zentrale Ziele für Prozess und Regelwerk sind:
- Der EINE Datenstandard hat ausschließlich das Ziel, alle denkbaren Attribute an einer natürlichen Person abzubilden. Insofern handelt es sich um eine rein fachliche und unpolitische Tätigkeit.
- Deshalb ist eine hohe Legitimität für Verfahren und Verfahrensbeteiligte wichtig.
- Das Regelwerk sollte so kurz wie möglich, aber so lang wie nötig sein.
- Im Verfahren zur Standardentwicklung und -pflege werden verbindliche Entscheidungen zügig getroffen.
- Die aktive Beteiligung am Verfahren ist nur Zug um Zug gegen den Nachweis der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie der erforderlichen Ressourcen möglich. Eine Vertretung ist damit nicht zulässig.
- Das Weiterentwicklungsverfahren läuft stetig, so dass zu jedem Zeitpunkt für alle Beteiligten Verlässlichkeit zu dem gültigen Standard besteht und Änderungsanforderungen Eingang finden.
- Es gibt verlässliche Vorlaufzeiten für Änderungen.
- Ausgangspunkt für den Prozess ist der Stand an existierenden Standards, der in die Zukunft gerichtet die Konvergenz auf möglichst wenige Attribute zum Ziel hat.
- Die Datenstruktur muss so stabil wie möglich sein.
- Freiräume im Standard für Erprobungen und freigehaltene Bereiche für kurzfristige Standardergänzungen (wie für Corona) werden vorgesehen.
Wegen der hohen Bedeutung des EINEN Datenstandards und wegen des Zieles, das Regelwerk so knapp wie möglich zu halten, empfiehlt sich eine wissenschaftliche Begleitung des Verfahrens und der Wirkungen des Standards. Diese sollte stetig und vollständig öffentlich erfolgen.
Die Nutzung EINES Datenstandards in der digitalen Verwaltung und davon ausstrahlend vielleicht auch im Bereich außerhalb der Verwaltung könnte Wirkungen wie die Internetprotokolle entfalten: Darüber werden Weiterentwicklungsschritte ermöglicht, die wir uns wie beim Internet noch gar nicht vorstellen können.