Punkt 1.2 - Nutzungsrechte
Created by: Wutze
Ihr schreibt:
Das Nutzungsrecht umfasst dabei auch das Recht zu einer Open Data-Veröffentlichung unter einer von der Stadt Musterstadt frei wählbaren Datenlizenz sowie jedwedes Recht zu einer beliebigen Weiterverarbeitung durch die Stadt Musterstadt.
Der Auftragnehmer sagt nur, "Ja, ihr habt das Recht, aber so richtig geht das nicht weil [ Ausrede einfügen ]."
Wäre es nicht besser es so zu formulieren:
Das Nutzungsrecht an den Daten beinhaltet die Pflicht der Stadt [ Name ], in einer frei wählbaren freien Lizenz Daten für eine Weiterverarbeitung zur Verfügung zu stellen.
Begründung:
Die "Pflicht" der Stadt mag unter Umständen heute noch nicht existieren, sie wird aber in der ein oder anderen Form kommen. Es führt kein Weg an "Open-Data" vorbei. Das "Recht" haben etwas zu tun, ist eben immer noch etwas anderes als irgendwann dazu verpflichtet zu werden.
Im weiteren wird von "Lizenzen" geschrieben. Es steht aber nirgends etwas von den "freien" Lizenzen. So lange das Urheberrecht auf "verstecken der Daten" abzielt, ist für den Auftragnehmer alles in Ordnung. Ein umschwenken auf eine freie Lizenz kann er damit immer noch unterbinden.