... | ... | @@ -4,12 +4,12 @@ Der Softwarelieferant MUSS... |
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- eine vollständige Software Bill of Materials (SBOM) in einem abgestimmten Format abgeben. [^1] (SYS.1.6.A13)
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Der Softwarelieferant SOLL...
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- Build-Spezifikationen (bspw. Dockerfile) für Images liefern. [^2] (SYS.1.6.A13)
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- Freigabebedingungen für die erstellte Software sowie für Images und Konfigurationen in den Lieferantenprozessen definieren. Hierbei sind die Freigabebedingungen des Softwarebetreibers zu berücksichtigen. [^3]
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- die Freigabebedingungen in einem definierten Freigabeprozess im Lieferantenkontext prüfen und alle Informationen für den weiteren Freigabeprozess an den Softwarebetreiber übergeben. Zu den übergebenen Informationen gehören auch die Ergebnisse des eigenen Freigabeprozesses. (SYS.1.6.A13)
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- Build-Spezifikationen (bspw. Dockerfile) für Images liefern. [^2] (SYS.1.6.A13 S)
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- Freigabebedingungen für die erstellte Software sowie für Images und Konfigurationen in den Lieferantenprozessen definieren. Hierbei sind die Freigabebedingungen des Softwarebetreibers zu berücksichtigen. [^3] (SYS.1.6.A13 S)
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- die Freigabebedingungen in einem definierten Freigabeprozess im Lieferantenkontext prüfen und alle Informationen für den weiteren Freigabeprozess an den Softwarebetreiber übergeben. Zu den übergebenen Informationen gehören auch die Ergebnisse des eigenen Freigabeprozesses. (SYS.1.6.A13 S)
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Der Softwarelieferant KANN...
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- die zu liefernden Images bereits vor der finalen Lieferung mit dem Prüfstandard des Softwarebetreibers überprüfen. [^4] (SYS.1.6.A13)
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- die zu liefernden Images bereits vor der finalen Lieferung mit dem Prüfstandard des Softwarebetreibers überprüfen. [^4] (SYS.1.6.A13 S)
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