... | ... | @@ -9,7 +9,7 @@ Der Softwarelieferant MUSS... |
|
|
Der Softwarelieferant SOLL...
|
|
|
- Deployment Manifeste zur Installation bereitstellen. (SYS.1.6.A9 S)
|
|
|
- sicherstellen, dass zusammenhängende Dienste durch das Deployment bzw. die Orchestrierung als Verwaltungseinheiten bereitgestellt werden können und z.B. geeignete Deployment-Artefakte (Manifeste) liefern. (SYS.1.6.A11 S)
|
|
|
- für die durch ihn bereitgestellten Software-Artefakte automatisert zu verarbeitende Deployment-Anweisungen bereitstellen (z.B. YAML-basierte Deployments). (SYS.1.6.A11 S)
|
|
|
- für die durch ihn bereitgestellten Software-Artefakte automatisiert zu verarbeitende Deployment-Anweisungen bereitstellen (z.B. YAML-basierte Deployments). (SYS.1.6.A11 S)
|
|
|
- Build-Spezifikationen (bspw. Dockerfile) für Images liefern. [^4] (SYS.1.6.A13 S)
|
|
|
- Freigabebedingungen für die erstellte Software sowie für Images und Konfigurationen in den Lieferantenprozessen definieren. Hierbei sind die Freigabebedingungen des Softwarebetreibers zu berücksichtigen. [^5] (SYS.1.6.A13 S)
|
|
|
- die Freigabebedingungen in einem definierten Freigabeprozess im Lieferantenkontext prüfen und alle Informationen für den weiteren Freigabeprozess an den Softwarebetreiber übergeben. Zu den übergebenen Informationen gehören auch die Ergebnisse des eigenen Freigabeprozesses. (SYS.1.6.A13 S)
|
... | ... | @@ -23,7 +23,7 @@ Der Softwarelieferant KANN... |
|
|
Der Softwarebetreiber MUSS
|
|
|
- die Informationen zum Prozess der Bereitstellung und Verteilung von Images an den Softwarelieferanten übergeben und sich mit diesen abstimmen. (SYS.1.6.A4)
|
|
|
- prüfen, dass die durch den Softwarelieferanten gelieferten Software-Artefakte nur einen Dienst je Container oder Verwaltungseinheit bereitstellen und geeignete Deployment-Anweisungen verfügbar sind. (SYS.1.6.A11 S)
|
|
|
- den sicheren Transport der Deployment-Artefakte, insb. Images, unter Berücksichtigung des Bausteins CON.9 Informationsaustausch sicherstellen. (SYS.1.6.A12 S)
|
|
|
- den sicheren Transport der Deployment-Artefakte, insb. Images, unter Berücksichtigung des Bausteins _CON.9 Informationsaustausch_ sicherstellen. (SYS.1.6.A12 S)
|
|
|
- die Freigabebedingungen in einem Freigabeprozess gemäß des Bausteines OPS.1.1.6 Software-Test und -Freigaben definieren. (SYS.1.6.A13 S)
|
|
|
- einen definierten Freigabeprozess für die Produktivsetzung der Anwendung / neuer Versionen etablieren. (SYS.1.6.A13 S)
|
|
|
|
... | ... | @@ -31,7 +31,7 @@ Der Softwarebetreiber SOLL |
|
|
- bei der Definition des Prozess zur Bereitstellung und Verteilung von Images folgendes berücksichtigen: (SYS.1.6.A4)
|
|
|
- Auflistung erforderlicher Lizenzen
|
|
|
- Bereitstellung von Deployment-Artefakten und Build-Spezifikationen
|
|
|
- Prüfung auf Schwachstellen (statische und dynamsiche Tests), Schadsoftware, veraltete Komponenten, Build-Dependencies
|
|
|
- Prüfung auf Schwachstellen (statische und dynamische Tests), Schadsoftware, veraltete Komponenten, Build-Dependencies
|
|
|
- Prüfsummen, Signaturen und Herkunft
|
|
|
- Lifecycle und Patchmanagement von Images
|
|
|
- Nutzung von vertrauenswürdigen Registries
|
... | ... | |