... | ... | @@ -6,8 +6,8 @@ Der Softwarelieferant MUSS... |
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- einen standardkonformen Übergabepunkt zum Softwarebetreiber verwenden. [^3] (SYS.1.6.A4)
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Der Softwarelieferant SOLL...
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- Build-Spezifikationen (bspw. Dockerfile) für Images liefern. [^3] (SYS.1.6.A13 S)
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- Freigabebedingungen für die erstellte Software sowie für Images und Konfigurationen in den Lieferantenprozessen definieren. Hierbei sind die Freigabebedingungen des Softwarebetreibers zu berücksichtigen. [^4] (SYS.1.6.A13 S)
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- Build-Spezifikationen (bspw. Dockerfile) für Images liefern. [^4] (SYS.1.6.A13 S)
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- Freigabebedingungen für die erstellte Software sowie für Images und Konfigurationen in den Lieferantenprozessen definieren. Hierbei sind die Freigabebedingungen des Softwarebetreibers zu berücksichtigen. [^5] (SYS.1.6.A13 S)
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- die Freigabebedingungen in einem definierten Freigabeprozess im Lieferantenkontext prüfen und alle Informationen für den weiteren Freigabeprozess an den Softwarebetreiber übergeben. Zu den übergebenen Informationen gehören auch die Ergebnisse des eigenen Freigabeprozesses. (SYS.1.6.A13 S)
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