... | ... | @@ -7,7 +7,7 @@ Der Softwarelieferant MUSS... |
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- dem Softwarebetreiber die von Ihm definierten erweiterten Maßnahmen mitteilen, sofern vorhanden. [^1] (SYS.1.6.A26)
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Der Softwarelieferant SOLL...
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- Dimensionierungen (Requests) und Begrenzungen (Limits) auf den von ihm angenommenen Nutzerprofile für das Netzwerk definieren und dem Softwarebeteiber mitteilen. (SYS.1.6.A15 S)
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- Dimensionierungen (Requests) und Begrenzungen (Limits) auf den von ihm angenommenen Nutzerprofil für das Netzwerk definieren und dem Softwarebetreiber mitteilen. (SYS.1.6.A15 S)
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Der Softwarelieferant KANN...
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- in Abstimmung mit dem Softwarebetreiber die Kommunikationsbeziehungen in einer technisch formalen Form darstellen. (APP.4.4.A7 S, siehe auch SYS.1.6.A5 B)
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... | ... | @@ -19,4 +19,3 @@ Der Softwarelieferant KANN... |
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- zu APP.4.4.A7 Form: siehe https://kubernetes.io/docs/concepts/services-networking/network-policies
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[^1]: Feste Zuordnung von Containern zu Container-Hosts, Ausführung der einzelnen Container und/oder des Container-Hosts mit Hypervisoren und feste Zuordnung eines einzelnen Containers zu einem einzelnen Container-Host.
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[^2]: Auch die Kommunikation innerhalb der Anwendung muss bekannt und beschrieben sein. |
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