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## Kommunikationsbeziehungen dokumentieren
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Der Softwarelieferant MUSS...
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- alle erforderlichen Kommunikationsverbindungen inklusive Ziele, Kommunikationsprotokolle und Ports beschreiben, die für Inbetriebnahme und Betrieb erforderlich sind. (APP.4.4.A7 S: Separierung der Netze bei Kubernetes, siehe auch SYS.1.6.A5: Separierung der Administrations- und Zugangsnetze bei Containern (B), siehe auch APP.4.4.A14 Verwendung dedizierter Nodes (H) [^2]
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- alle erforderlichen Kommunikationsverbindungen inklusive Ziele, Kommunikationsprotokolle und Ports beschreiben, die für Inbetriebnahme und Betrieb erforderlich sind. (APP.4.4.A7 S, siehe auch SYS.1.6.A5 B, siehe auch APP.4.4.A14 H [^2]
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).
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- benötigte Zugriffe und Berechtigungen auf Ressourcen dokumentieren. (APP.4.4.A21)
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- dem Softwarebetreiber die von Ihm definierten erweiterten Maßnahmen mitteilen, sofern vorhanden. [^1] (SYS.1.6.A26)
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... | ... | @@ -10,7 +10,7 @@ Der Softwarelieferant SOLL... |
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- Dimensionierungen (Requests) und Begrenzungen (Limits) auf den von ihm angenommenen Nutzerprofile für das Netzwerk definieren und dem Softwarebeteiber mitteilen. (SYS.1.6.A15 S)
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Der Softwarelieferant KANN...
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- in Abstimmung mit dem Softwarebetreiber die Kommunikationsbeziehungen in einer technisch formalen Form darstellen. (APP.4.4.A7 S, siehe auch SYS.1.6.A5: Separierung der Administrations- und Zugangsnetze bei Containern (B))
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- in Abstimmung mit dem Softwarebetreiber die Kommunikationsbeziehungen in einer technisch formalen Form darstellen. (APP.4.4.A7 S, siehe auch SYS.1.6.A5 B)
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