... | ... | @@ -7,8 +7,8 @@ Der Softwarelieferant MUSS... |
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- Dimensionierungen (Requests) und Begrenzungen (Limits) für CPU, RAM sowie temporären Speicher für jeden Container auf den von ihm angenommenen Nutzerprofile empfehlen. [^2] (SYS.1.6.A15 S)
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- die Möglichkeiten und Funktionsweisen zur Skalierung der Dienste beschreiben. [^3] (SYS.1.6.A15 S)
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- Konfigurationsoptionen für die Protokollierung beschreiben. [^5] (SYS.1.6.A7)
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- den Einsatz eines Init-Containers dokumentieren. (APP.4.4.A6 S) [^6]
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- die Ressourcenanforderungen an die Init-Container beschreiben und dem Softwarebetreiber mitteilen. (APP.4.4.A6 S)
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- den Einsatz eines Init-Containers dokumentieren. (APP.4.4.A6 S) [^6]
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- die Ressourcenanforderungen an die Init-Container beschreiben und dem Softwarebetreiber mitteilen. (APP.4.4.A6 S)
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Der Softwarelieferant SOLL...
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- die Umsetzung der Richtlinien und Vorgaben mit dem Softwarelieferanten vertraglich festhalten. [^4] (SYS.1.6.A10 S)
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... | ... | @@ -40,4 +40,4 @@ Der Softwarebetreiber MUSS... |
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- die Klassifikation von vertrauenswürdigen Quellen vornehmen und dem Softwarelieferant mitteilen. (SYS.1.6.A12 S)
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- die Klassifizierung der vertrauenswürdigen Quellen begründen. (SYS.1.6.A12 S)
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- die angegebenen Begrenzungen der Ressourcen (Limits) durch entsprechende Konfiguration der Container umsetzen. (SYS.1.6.A15 S)
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[^6]: Es müssen die Berechtigungen dargestellt werden. Er muss die notwendigen Ressourcen dokumentieren und eine Empfehlung bereitstellen. |
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[^6]: Es müssen die Berechtigungen dargestellt werden. Er muss die notwendigen Ressourcen dokumentieren und eine Empfehlung bereitstellen. |