... | ... | @@ -25,6 +25,10 @@ Der Softwarelieferant KANN... |
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**Umsetzungshinweise**
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Der Softwarebetreiber MUSS...
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- die Klassifikation von vertrauenswürdigen Quellen vornehmen und dem Softwarelieferant mitteilen. (SYS.1.6.A12 S)
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- die Klassifizierung der vertrauenswürdigen Quellen begründen. (SYS.1.6.A12 S)
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- die angegebenen Begrenzungen der Ressourcen (Limits) durch entsprechende Konfiguration der Container umsetzen. (SYS.1.6.A15 S)
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[^1]: Empfehlung: Die Standardimages der OpenCoDE-Plattform anwenden.
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[^2]: Der Softwarelieferant muss Defaultwerte für die Limits liefern, die dann ggf. vom Softwarebetreiber angepasst werden können.
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... | ... | @@ -35,9 +39,4 @@ Der Softwarelieferant KANN... |
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Limitierung muss auch berücksichtigt werden, wenn der Dienst skaliert werden soll.
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[^4]: Insbesondere bei der Lieferung von Images, da hier die Fähigkeit der Anpassung der Images beschränkt wird.
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[^5]: Der Softwarebetreiber soll in die Lage versetzt werden, die Protokollierung , bspw. Log-Level, -Format oder -Kategorien, einzurichten.
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Der Softwarebetreiber MUSS...
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- die Klassifikation von vertrauenswürdigen Quellen vornehmen und dem Softwarelieferant mitteilen. (SYS.1.6.A12 S)
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- die Klassifizierung der vertrauenswürdigen Quellen begründen. (SYS.1.6.A12 S)
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- die angegebenen Begrenzungen der Ressourcen (Limits) durch entsprechende Konfiguration der Container umsetzen. (SYS.1.6.A15 S)
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[^6]: Es müssen die Berechtigungen dargestellt werden. Er muss die notwendigen Ressourcen dokumentieren und eine Empfehlung bereitstellen. |