... | ... | @@ -7,7 +7,6 @@ Der Softwarelieferant MUSS... |
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- Dimensionierungen (Requests) und Begrenzungen (Limits) für CPU, RAM sowie temporären Speicher für jeden Container auf den von ihm angenommenen Nutzerprofile empfehlen. [^2] (SYS.1.6.A15 S)
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- die Möglichkeiten und Funktionsweisen zur Skalierung der Dienste beschreiben. [^3] (SYS.1.6.A15 S)
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- Konfigurationsoptionen für die Protokollierung beschreiben. [^8] (SYS.1.6.A7)
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- die vom Softwarebetreiber geplanten Anforderungen auf Erfüllung der geforderten Aspekte prüfen und das Ergebnis dem Softwarebetreiber in einer angemessenen Dokumentation zur Verfügung stellen. (APP.4.4.A1)
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Der Softwarelieferant SOLL...
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- die Umsetzung der Richtlinien und Vorgaben mit dem Softwarelieferanten vertraglich festhalten. [^4] (SYS.1.6.A10 S)
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