... | ... | @@ -11,6 +11,7 @@ Ausnahmen hiervon sind Container, welche Aufgaben des Host-Systems übernehmen. |
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- die Vorgaben des Plattformbetreibers durch eigene Sicherheitsvorgaben soweit vorhanden ergänzen und an den Softwarelieferanten geben. (SYS.1.6.A18 S)
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- die mitgelieferte Konfiguration der Container versioniert bereitstellen und den Bezug zu Imageversionen sicherstellen. [^2] (SYS.1.6.A20 S)
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- das vom Softwarebetreiber benötigte Verteilungsschema für die Pods unterstützen. [^5] (APP.4.4.A14 H)
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- notwendige Berechtigungen im Deployment beschreiben. Diese müssen minimal gewählt werden. (APP.1.6.A19 S)
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Der Softwarelieferant SOLL...
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- das automatische Management seines Fachverfahrens durch die Bereitstellung von geeigneten Administrationswerkzeugen unterstützen. [^3] (SYS.1.6.A2 B)
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