Ergänzung Registeranforderung um zusätzliche Bedingungen
Für die Registeranforderung sollte diskutiert werden, ob und wie weitere fachliche Bedingungen in der Schnittstelle integriert werden können.
Beispiel: Nur die Anforderung der Materialregister nach §24 Ab.s 8 NachwV - ohne Notwendigkeit der Angabe von Materialschlüsseln - von Entsorgern.
Weitere praxisrelevante Bedingungen sollten gesammelt und geprüft werden.