... | ... | @@ -3,6 +3,7 @@ |
|
|
Der Softwarelieferant MUSS...
|
|
|
- alle erforderlichen Kommunikationsverbindungen inklusive Ziele, Kommunikationsprotokolle und Ports beschreiben, die für Inbetriebnahme und Betrieb erforderlich sind. (APP.4.4.A7 S: Separierung der Netze bei Kubernetes).
|
|
|
- die eingehenden und ausgehenden Kommnunikationsbeziehungen beschreiben und für den Softwarebetreiber dokumentieren. (APP.4.4.A14 H)
|
|
|
- benötigte Zugriffe und Berechtigungen auf Ressourcen dokumentieren. (APP.4.4.A21)
|
|
|
|
|
|
Der Softwarelieferant SOLL...
|
|
|
- Dimensionierungen (Requests) und Begrenzungen (Limits) auf den von ihm angenommenen Nutzerprofile für das Netzwerk definieren und dem Softwarebeteiber mitteilen. (SYS.1.6.A15 S)
|
... | ... | |