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Liebes Team, eine Verständnisfrage zu eurem Text „Der IT-Planungsrat erklärt sich mit der OZG-Standardverordnung einverstanden, die auf die DIN SPEC 66336 verweist. (…) Dadurch werden die 13 Kriterien des Servicestandards verbindlich.“ In der Rechtsverordnung ist aber kein Verweis auf den Servicestandard zu finden. Was ist zukünftig verbindlich, die DIN SPEC oder der Servicestandard? Die Kriterien der DIN SPEC werden ja in einem Konsortium geändert, die Kriterien des Servicestandards alleine durch den Digitalservice, wie soll das in Zukunft geregelt sein? Viele Grüße