Entwicklung einer Nationalen Architekturrichtlinie
Ersteller
BMI DV II 2
Erstellungsdatum
30.09.2024
Welcher IST-Zustand stellt aktuell welche/s Problem/e dar (siehe Steckbriefvorlage)?
Aktuell gibt es diverse Richtlinien und Vorgaben, um IT- und Software-Architekturen im föderalen Umfeld zu konzipieren und Anforderungen daraus abzuleiten. Die vorhandenen Richtlinien und Vorgaben überschneiden sich inhaltlich und haben unterschiedliche Ansätze zu deren Fortschreibung, Umsetzung und Governance. Bei einigen Richtlinien und Vorgaben bedarf es einer Fortschreibung der aktuellen Version. Es existieren keine ausreichend harmonisierten Vorgaben der auftraggebenden Kommunen, Länder und des Bundes an die IT-Entwickelnden und Betreibenden für eine effiziente Ende-zu-Ende-Digitalisierung. Nach aktuellem Stand gibt es mit der IT-Architekturrichtlinie des Bundes, den föderalen IT-Architekturrichtlinien, den EfA-Mindestanforderungen und weiteren Vorgaben sowie diversen richtungsweisenden Entscheidungen des IT-Planungsrats, eine Vielzahl an Vorgaben und Richtlinien. Die föderale IT-Architekturrichtlinie wurde im Jahr 2021 in Anlehnung an die Architekturrichtlinie für die IT des Bundes erarbeitet. Der IT-Planungsrat hat am 29. Oktober 2021 mit Beschluss 2021/37 die verbindliche Anwendung der „Föderalen IT-Architekturrichtlinien“ beschlossen und das föderale IT-Architekturboard (FIT-AB) gebeten, diese permanent fortzuschreiben. Die geplante und notwendige Fortschreibung, insbesondere das Erstellen spezifischer Vorgaben, blieb bislang aus. Aufgrund des konzeptionellen Austauschs in der Entstehungsphase der föderalen Architekturrichtlinie besteht ein hoher Überdeckungsgrad zwischen der föderalen Architekturrichtlinie und der Architekturrichtlinie für die IT des Bundes. Aufgrund der mehrjährigen kontinuierlichen Weiterentwicklung der Architekturrichtlinie für die IT des Bundes, erreicht sie einen deutlich höheren Grad der Detaillierung von Syntax, Struktur, Verbindlichkeit und thematischer Breite. Auswertungen zeigen, dass die Architekturrichtlinie für die IT des Bundes einen strukturellen Entwicklungsvorsprung hat und methodisch weiter ausgereift ist. Weitere Dokumente, wie die EfA-Mindestanforderungen decken zusätzliche Punkte ab. Eine Harmonisierung dieser Vorgaben und Richtlinien in einer einheitlich gestalteten Informationsstruktur (GIT-Repository) mit klaren strategischen und spezifischen Vorgaben, inhaltlicher Weiterentwicklung, kontinuierlichem Fortschreibungsprozess sowie Governance wird als notwendig erachtet.
Wer ist von dem Problem betroffen (siehe Steckbriefvorlage)?
Eine Vielzahl von Akteuren auf den unterschiedlichsten Ebenen sind von dem Problem betroffen, u.a.:
- Steuerungsebene: Bund, Länder und Kommunen
- Föderales Architekturmanagement (FIT-AB/FITKO-AM)
- Umsetzungsverantwortliche: Bund, Länder und Kommunen
- IT-Entwickelnde/Betreibende
- Nutzende bestehend aus Verwaltungsmitarbeitenden sowie Bürgerinnen/Bürger, Organisationen/Unternehmen, sind indirekt betroffen
Warum tritt das Problem auf (siehe Steckbriefvorlage)?
Durch das komplexe Feld der OZG-Beteiligten und der Historie in der OZG-Umsetzung wurde parallel an Vorgaben und Richtlinien in verschiedenen Gremien gearbeitet. Existierende Richtlinien sind nicht bekannt genug.
Welches Ergebnis soll im Vorhaben erarbeitet werden? (siehe Steckbriefvorlage)?
Das Vorhaben umfasst eine nationale Architekturrichtlinie. Daneben wird die Grundlage geschaffen, damit die Akteure, falls notwendig, auf Basis des Hauptdokuments eigene Ableitungen erstellen können. Das Vorhaben umfasst das Erstellen einer Architekturrichtlinie, die alle gemeinsamen Vorgaben auf Ebene des Bundes und Föderal umfasst. Ausschließlich für den Bund oder föderal geltende Vorgaben, ohne gemeinsame Schnittmenge, werden als Ableitung bzw. Ergänzung Bund und Föderal dargestellt. Das Ergebnis ist somit eine „Nationale Architekturrichtlinie“. Neben der Richtlinie werden der Fortschreibungsprozess und die Governance der Richtlinie konzipiert und etabliert.
Welche Bestandteile muss das Ergebnis umfassen (siehe Steckbriefvorlage)?
-
Konkretisierung eines Metamodells für die initiale Zuordnung und den Fortschreibungsprozess -
Erstellung einer ersten Version der Richtlinie „Nationale Architekturrichtlinie“ gemeinsam mit BMI DG II 3 (Architekturrichtlinie des Bundes) -
Zuordnung bestehender föderaler Vorgaben zur „Nationalen Architekturrichtlinie“ oder zur Föderalen Ableitung bzw. Ergänzung. -
Kommunikation und Bekanntmachung „Nationalen Architekturrichtlinie“ als einen nationalen Interoperabilitätsrahmen (in Bezug auf das EIF und die ELAPs). -
Prozess zur kontinuierlichen Fortschreibung der „Nationalen Architekturrichtlinie“ -
Errichtung von Governance-Strukturen der „Nationalen Architekturrichtlinie“ -
Nationale Architekturrichtlinie als Rechtsverordnung noch in dieser Legislaturperiode beschließen (Nach §6 (1) OZG Standards: Verordnungsermächtigungen)
Relevante Links und Bemerkungen
- (Interner) Link zum aktuellen Steckbrief & zur Umsetzungsplanung: https://nextcloud.fitko.de/f/1917565
- Download Steckbrief: Steckbrief_nationale_Architekturrichtlinie.pdf
- Status-Updates:
- Weitere Links und Bemerkungen: