Handlungsleitende Prinzipien für architekturrelevante Entscheidungen (Architekturprinzipien)
Ersteller
BMI DV II
Erstellungsdatum
12.07.24
Welcher IST-Zustand stellt aktuell welche/s Problem/e dar (siehe Steckbriefvorlage)?
Das fehlende Commitment zu strategischen Leitplanken und Grundsätzen für strategische- sowie architekturrelevante Entscheidungen führen zu sehr unterschiedlichen Ansätzen in der OZG-Umsetzung. Dies resultiert in redundanten Entwicklungen von IT-Lösungen, die unter anderem eine ineffiziente Nutzung personeller und finanzieller Ressourcen zur Folge haben. Darüber hinaus bieten die aktuellen strategischen Architekturrichtlinien derzeit viel Interpretationsspielraum, sodass eine Umsetzung und die Bewertung einer erfolgreichen Anwendung für architekturrelevante Entscheidungen schwierig sind.
Wer ist von dem Problem betroffen (siehe Steckbriefvorlage)?
Eine Vielzahl von Akteuren auf den unterschiedlichsten Ebenen ist unter anderem von dem Problem betroffen:
- Steuerungsebene: Bund, Länder und Kommunen
- Umsetzungsverantwortliche: Bund, Länder und Kommunen
- Hersteller von erforderlichen Komponenten für die OZG-Umsetzung
- Finanzträger, die die Finanzierung der OZG-Umsetzung bereitstellen
- Nutzende bestehend aus Verwaltungsmitarbeitenden sowie Bürgerinnen/Bürger, Organisationen/Unternehmen
- IT-Entwickelnde/Betreibende
Warum tritt das Problem auf (siehe Steckbriefvorlage)?
Nach Inkrafttreten des Onlinezugangsgesetzes lag der Fokus zunächst darauf, Verwaltungsleistungen elektronisch für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger anzubieten und nicht auf der ganzheitlichen Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. Das Warten auf eine Rahmenarchitektur zur Umsetzung des OZG hätte zu Verzögerungen in dessen Erfüllung geführt, welches in erster Linie die Einzelumsetzung von Onlinediensten ohne Berücksichtigung eines Gesamtkonzepts bezogen auf unterschiedliche Aspekte wie Interoperabilität, Usability, gemeinsame Richtlinien, usw. im Fokus hatte. Die Heterogenität der Infrastruktur wurde zur Findung der besten Lösungen bewusst zugelassen. Der aktuelle Stand an Vorgaben und Richtlinien ist somit nicht ausreichend für eine effizientere Ende-zu-Ende-Digitalisierung.
Welches Ergebnis soll im Vorhaben erarbeitet werden? (siehe Steckbriefvorlage)?
Das Vorhaben umfasst das Erstellen von Grundsätzen für architekturrelevante Entscheidungen und die Erstellung eines harmonisierten Metamodells der föderalen IT-Architekturrichtlinien, basierend auf dem Metamodell der Architekturrichtlinien des Bundes und der im Vorhaben „Zielbild OZG-Rahmenarchitektur“ ausgearbeiteten Architekturprinzipien. Die Grundsätze werden in einem kollaborativen Arbeitsmodus von einem Redaktionsteam fortgeschrieben.
Welche Bestandteile muss das Ergebnis umfassen (siehe Steckbriefvorlage)?
- Erarbeitung Vorschlag eines Metamodells und Einordnung der Architekturprinzipien, der föderalen IT-Architekturrichtlinien und der IT-Architekturrichtlinie des Bundes in das Metamodell
- Status Quo bzw. Gap Analyse der strategischen Vorgaben, spezifische Vorgaben aus IT-Architekturrichtlinie des Bundes, föderale IT-Architekturrichtlinien und dem aktuellen Stand der Architekturprinzipien
- Festlegung der Grundsätze für architekturrelevante Entscheidungen,
- Erstellung Dokument für die Grundsätze für architekturrelevante Entscheidungen
- Einbindung des Referat BMI DG II 3 (IT-Architekturrichtlinie des Bundes) in das Vorhaben
- Bekanntmachung der Grundsätze für architekturrelevante Entscheidungen bei den Themenpaten des IT-Planungsrats und Öffentlichkeitsarbeit
- Erstellung eines Decision-Log (wo möglich mit einer Betrachtung von Zielen und ihrem Erreichungsgrad)
- Vorbereitung eines Anschluss-Vorhabens „Nationale Architekturrichtlinie“
Relevante Links und Bemerkungen
- (Interner) Link zum aktuellen Steckbrief: https://nextcloud.fitko.de/f/1918032
- Download Steckbrief: Steckbrief_AP_Erarbeitung_handlungsleitender_Prinzipien_für_architekturrelevante_Entscheidungen.pdf
- (Interner) Link zur Umsetzungsplanung: https://nextcloud.fitko.de/f/1918033
- Status-Updates: