Vereinheitlichung der Begriffe "u.a." und "insbesondere" in Aufzählungen innerhalb von Regeln
Hintergrund: In Regeln von Vorgaben werden häufig Beispiele angegeben. Da es sich um Auflistungen handelt, die nicht vollständig sein müssen, werden die Aufzählungen mit "u.a." oder "insbesondere" eingeleitet.
Beispiele: AV-02: Regel 1 und Regel 3 AV-01: Regel 1 und Regel 2
Problem: Umgangssprachlich wird "u.a." als unvollständige Aufzählung interpretiert. "Insbesondere" hingegen stellt eine Hervorhebung dar. Die Autoren der Föderalen Ableitung haben eingebracht, dass "u.a." und "insbesondere" synonym verwendet wird bzw. eine Hervorhebung unangebracht erscheint.
Lösung: In der Nationalen Architekturrichtlinie wird durchgängig auf "u.a." umgestellt.
Edited by Dirk Kamrad