Klarifikation zu Impikationen der FV-08: technische Anhänge
In den Implikationen der FV-08 findet sich folgender Satz:
6. Aspekte der Informationssicherheit sind bereits beim Entwurf von IT-Verfahren zu berücksichtigen. U. a. sind die Implikationen aus technischen Anhängen zu beachten.
Wir fragen uns nun, auf welche technischen Anhänge hier verwiesen werden soll, und würden uns über Klarstellung freuen. Bezieht sich dies auf die technischen Spezifikationen zur Architekturrichtlinie?