Klarifikation zu Impikationen der FV-08: technische Anhänge

In den Implikationen der FV-08 findet sich folgender Satz:

6. Aspekte der Informationssicherheit sind bereits beim Entwurf von IT-Verfahren zu berücksichtigen. U. a. sind die Implikationen aus technischen Anhängen zu beachten.

vgl.: https://gitlab.opencode.de/it-architekturrichtlinien/nationale-it-architekturrichtlinie/-/blob/main/dokument/2_Architekturvorgaben/2_3_Funktionale_Vorgaben/FV-08_Schutz.md?ref_type=heads&plain=1#L38

Wir fragen uns nun, auf welche technischen Anhänge hier verwiesen werden soll, und würden uns über Klarstellung freuen. Bezieht sich dies auf die technischen Spezifikationen zur Architekturrichtlinie?