FV-09 Regel4 Baukastenprinzip ergänzen

Regel4 ergänzen: 4. Die föderale IT-Architektur muss nach dem Baukastenprinzip modular aufgebaut werden. Jeder Baustein soll eigenständig nutzbar sein und entsprechend unabhängig weiterentwickelt, aktualisiert und betrieben werden können. Der funktionale Umfang eines Bausteins soll sich hierbei an etablierten Referenzmodellen und -architekturen sowie sinnvollen Kriterien für den jeweiligen Zuschnitt (z. B. der Abdeckung fachlich abgegrenzter Funktionen, Wirtschaftlichkeit, Wiederverwendbarkeit) orientieren.