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Nov 25, 2022
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Mathias Röhl
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@@ -5,3 +5,43 @@ Modalverben) ist in der DIN-Norm 820-2 oder RFC2119 geregelt. Ergänzend
zu diesen Regeln werden die Modalverben bzw. Schlüsselwörter „MUSS",
„SOLL", „IST ZU", „DARF NICHT", „SOLLTE", „SOLLTE NICHT", „KANN" und
„DARF" wie folgt verwendet:
-
„
**MUSS**
", „
**IST ZU**
", „
**DARF NUR**
" weisen auf eine absolut zu
erfüllende Anforderung hin (uneingeschränkte Anforderung).
-
„
**DARF NICHT**
", „
**DARF KEIN**
" ist die Negierung einer
„MUSS"-Anforderung und stellt ein Verbot dar (uneingeschränktes
Verbot).
-
„
**SOLLTE**
", „
**SOLL**
" oder das entsprechende Adjektiv „EMPFOHLEN"
bedeuten, dass eine Anforderung normalerweise erfüllt werden muss,
es aber Gründe geben kann, dies doch nicht zu tun. Dies muss aber
sorgfältig abgewogen und stichhaltig begründet werden.
-
„
**SOLLTE NICHT**
" oder das korrespondierende Adjektiv „NICHT
EMPFOHLEN" sind die entsprechenden Negierungen und bedeuten, dass
etwas normalerweise nicht getan werden sollte, es aber Gründe
gibt, dies doch zu tun. Dies muss aber sorgfältig abgewogen und
stichhaltig begründet werden.
-
„
**KANN**
", „
**DARF**
" zeigt eine Option an.
Folgende Definitionen für Rollen werden in der IG Betrieb von Containern verwendet:
-
Der
**Softwarelieferant**
ist eine Organisation (juristische Person,
Community), welche Softwarereleases bereitstellt.
\
Wenn möglich setzt sie die Anforderungen des Software- und
Plattformbetreibers um.
-
Der
**Plattformbetreiber**
betreibt die IT-Infrastruktur Kontext
IaaS und PaaS für die Containerumgebung im Rechenzentrum und stellt
Mittel zur manuellen und/oder automatischen Orchestrierung bereit.
-
Der
**Softwarebetreiber**
verantwortet den Betrieb einer Anwendung /
eines Service entsprechend vertraglicher Verpflichtungen gegenüber
Kunde/Auftraggeber und managed die Orchestrierung von Containern.
\
Wenn möglich, stimmt er die Anforderungen an den Betrieb der
Software mit dem Softwarelieferanten ab.
\
Es ist das Bindeglied zwischen Plattformbetreiber und
Softwarelieferant.