SR8: Einsatz von Open SourceAnwendung von Open-Source-Prinzpien
MUSS
Beschreibung
Der Quellcode aus der Realisierung digitaler Angebote der Verwaltung (Eigenentwicklung) ist als Open Sourceunter einer freien Softwarelizenz, d.h. in nachnutzbarer Form zur Verfügung zu stellen. Open Source Lösungen sind Nicht-Open Source Lösungen vorzuziehen , sofern geeignet und wirtschaftlich. Als Standard-Lizenz für neue Softwareentwicklungsvorhaben der öffentlichen Verwaltung wird die European Union Public Licence (EUPL) in Verion 1.2 definiert. Die Vorgaben des Standard for Public Code sind einzuhalten.
Begründung
Der Einsatz von Open SourceDie Anwendung von Open-Source-Prinzpien unterstützt die Wiederverwendbarkeit und Herstellerunabhängigkeit. Etablierte Open-Source-Lösungen werden gemeinsam (durch eine breite Nutzerbasis) weiterentwickelt. Es ist möglich , Einfluss auf Open-Source-Lösungen zu nehmen. Durch die Bereitstellung der eigenen Lösungen als Open Sourceunter einer freien Softwarelizenz wird die Wiederverwendung gefördert.
Abhängigkeiten
Der Einsatz von Open SourceDie Anwendung von Open-Source-Prinzpien fördert eine Wiederverwendung (SR2) und stärkt die Herstellerunabhängigkeit sowie die digitale Souveränität (SR7), siehe auch oben.
Implikationen
Bei der Auswahl der Architektur neuer IT-Lösungen sind Open-Source-Produkte einzusetzen. Darüber hinaus muss die Eigenentwicklung als Open Sourceunter einer freien Softwarelizenz bereitgestellt werden.
Beispiele für die Anwendung
Eigenentwicklungen und deren Abhängige Komponenten verwenden Open Source-Infrastrukturen statt proprietären Infrastrukturen (z. B. Applikationsserver und Datenbanken), Bereitstellung des Quellcodes und der Betriebs- und Installationshandbüchern in öffentlichen Repositories