Feedback zum Deutschland Stack Fachgruppe Verwaltungsinformatik der GI

Positionierung der Fachgruppe Verwaltungsinformatik der Gesellschaft für Informatik e.V.

Die Digitalisierung in Staat und Verwaltung in Deutschland braucht einen starken, verbindlichen Rahmen. Rechtsgrundlagen und Institutionen wie der IT-Planungsrat und die FITKO wurden bereits geschaffen. Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen erleben den modernen Staat bzw. die digitale Verwaltung jedoch immer noch höchst unterschiedlich. Vom Ziel, gute, gleichwertige Lebensverhältnisse und förderliche Bedingungen für den Wirtschaftsstandort zu schaffen, ist das digitale Deutschland noch ein gutes Stück entfernt. Mehr digitale Resilienz und Souveränität sind zudem wichtiger geworden als je zuvor.

Der Deutschland Stack (D-Stack) bietet die Chance, Digitalisierung in Deutschland erstmals kohärent zu gestalten. Dafür muss der D-Stack eine starke Rechtsgrundlage erhalten, auf deren Basis digitale Rechte, föderale Verantwortung, wirtschaftliche Wertschöpfung und gesellschaftliche Teilhabe adressiert und orchestriert werden können. Diesem Leitbild genügt der aktuelle Entwurf trotz des Anspruchs, eine nationale und souveräne Technologieplattform zu sein, noch nicht. Der D-Stack muss hierfür mehr sein als ein Technologie-Stack mit angeschlossener Governance.

Der D-Stack kann das Framework werden, das für die effektive flächendeckende Staats- und Verwaltungsmodernisierung in Deutschland bislang fehlt. In der nächsten Version muss hierfür die Frage besser beantwortet werden, was der D-Stack konkret bewirken soll. Er ist in seiner Konzeption hervorragend geeignet, erfolgreiche, bereits bestehende IT-Verfahren im föderalen Kontext zu standardisieren und Bekanntheit und Reichweite zu stärken.

Transparenz und Beteiligung der Betroffenen sind essenzielle Voraussetzungen dafür, dass der D-Stack nachhaltig wirken kann und Akzeptanz erfährt. Es bedarf weiterer, umfassender Diskussionen mit relevanten Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Gesellschaft. Die Mitgliedschaft der Fachgruppe Verwaltungsinformatik der Gesellschaft für Informatik e.V. bündelt diese Perspektiven und hat sich über ihr Leitungsgremium mit dem vorliegenden Entwurf des D-Stack und des Tech-Stack sowie den im Beteiligungsprozess eingegangenen Kommentierungen befasst. Wir begrüßen, dass der D-Stack in einem offenen Prozess entwickelt wird, und stehen dem federführenden Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung auch weiterhin für Gespräche und als kritisch-konstruktive Begleitung zur Verfügung.

Einzelne Diskussionspunkte für die Weiterentwicklung sind aus unserer Sicht (1) offene, verbindliche Standards, (2) eine verlässliche Governance für die Nutzung und Fortschreibung des D-Stack sowie (3) die Etablierung digitaler Souveränität, Kompetenz und Kooperation.

1. Offene, verbindliche Standards: Von Insellösungen zu Interoperabilität, Zusammenarbeit und Innovation

Offene, verbindliche Standards sind das Rückgrat eines funktionierenden D-Stack. Interoperabilität ist dabei nicht primär ein technisches, sondern ein Governance-Problem: APIs allein erzeugen keine Zusammenarbeit. Zusammenarbeit entsteht erst dann, wenn Zuständigkeiten klar geregelt, Standards verbindlich festgelegt und Abweichungen sanktionierbar sind.

Der D-Stack muss daher Standards verbindlich erzwingen, nicht nur ermöglichen. Erforderlich sind:

  • Semantisch beschriebene, interoperable Daten- und Prozessstandards, die Verwaltung und Wirtschaft gleichermaßen nutzen können.
  • Integrierte, übergreifende Standardisierung, die über reine Daten- oder Austauschformate hinausgeht und Inhalte, Semantik und Prozesse gemeinsam betrachtet.
  • Harmonisierte Standards, die technologieoffen sind und Innovation nicht behindern, sondern ermöglichen.
  • Offene Standards und offene Schnittstellen, um Anbieterwechsel, Weiterentwicklung und Wettbewerb sicherzustellen.
  • Klare Rahmenwerke für Datenexzellenz, Data Governance, Datenmanagement sowie Prozessexzellenz und Process Governance.

Diese Standards sind essenziell, um eine zukunftsfähige IT-Architektur aufzubauen, die nicht in veralteten Strukturen verharrt. Nur so entsteht ein lebendiger D-Stack, der robust genug ist, disruptive Entwicklungen aufzunehmen und Migrationen hin zu neuen Instrumenten systematisch zu unterstützen.

2. Verlässliche Governance: Von einer technischen Plattform zu einem verbindlichen Ordnungsrahmen

Bislang ist die Governance unzureichend beschrieben. Unklar bleibt, wie die Inhalte des D-Stack nutzbar gemacht werden können, wer über Weiterentwicklungen entscheidet und welche Regeln für Nutzung, Verbindlichkeit und Resilienz gelten.

Ein erfolgreicher D-Stack benötigt:

  • Klare Governance-Strukturen, die Verantwortlichkeiten, Entscheidungswege und Eskalationsmechanismen definieren.
  • Verbindliche Regeln zur Festlegung, Nutzung, Weiterentwicklung und Durchsetzung von Standards.
  • Mechanismen für Resilienz und Anpassungsfähigkeit des Gesamtkonzepts.
  • Eine konsequente Verbindung zu bestehenden föderalen Architekturen, insbesondere zum föderalen Informationsmanagement (FIM), aber auch europäisch und global.

Die Digitalisierung von Staat und Verwaltung in Deutschland benötigt architektonische Ordnung. Der D-Stack darf politische Ebenen nicht entmachten, sondern muss föderale Vielfalt produktiv nutzbar machen. Föderalismus ist anspruchsvoll, aber hochrobust. Diese Stärke muss sich der D-Stack zu Eigen machen.

3. Digitale Souveränität, Kompetenz und Kooperation: Vom Zuschauen zum Mitgestalten

Digitale Souveränität ist ein zentraler Anspruch des D-Stack, der bislang jedoch nicht ausreichend operationalisiert ist.

Digitale Souveränität des Staates

Der D-Stack muss öffentliche Akteure auf allen föderalen Ebenen befähigen, souverän über Daten und Prozesse zu verfügen. Souveränität bedeutet dabei nicht Eigenentwicklung um jeden Preis, sondern:

  • Reversibilität von Systemen,
  • Austauschbarkeit von Komponenten,
  • Anbieterwechsel, Portabilität und das Verlassen technischer Abhängigkeiten.

Der D-Stack muss diese Reversibilität systematisch ermöglichen und absichern.

Digitale Souveränität der Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen

Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen dürfen nicht nur als „User“ von Verwaltungsleistungen verstanden werden, sondern als Rechte- und Anspruchsträger. Derzeit fehlt ein normatives Fundament für digitale Grundrechte und digitale Teilhabe. Erforderlich sind:

  • Explizite Konzepte für digitale Teilhabe, Befähigung und durchsetzbare digitale Rechte.
  • Transparente Prozesse, die es ermöglichen, Datenverwendung zu verstehen und zu steuern.

Nur ein transparenter, verständlicher und kompetenzfördernder D-Stack kann gesellschaftliche Akzeptanz und Vertrauen aufbauen.

Digitale Kompetenz und Kooperation

Der größte Engpass der digitalen Transformation ist nicht die Technik, sondern die Kompetenz. Empirische Forschung zeigt: Systeme scheitern selten an Architektur, aber häufig an fehlender Befähigung des Einzelnen und zum Zusammenwirken. Ein stabiler D-Stack benötigt daher:

  • Lernpfade, Rollenbilder und systematische Kompetenzentwicklung in Staat und Verwaltung.
  • Angebote zur Kompetenzvermittlung für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen, um Vertrauen in digitale Instrumente und Verfahren zu schaffen.
  • Eine deutlich stärkere Rolle der Forschung, einschließlich gezielter Spitzenforschung in technischer, konzeptioneller, gestalterischer, theoretischer und praxisorientierter Breite.
  • Eine stärkere Berücksichtigung der Datenökonomie und wirtschaftlichen Wertschöpfung, die bislang zu wenig adressiert ist.

Die zentrale Frage lautet: Wie wird der D-Stack zu einem Hebel, der relevante Akteure befähigt, verbindet und mobilisiert, um Deutschland digital leistungsfähiger, souveräner und resilienter zu machen?

 

Zur Gesellschaft für Information e.V.

Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) ist mit mehr als 17.000 persönlichen und 250 korporativen Mitgliedern die größte Fachgesellschaft für Informatik im deutschsprachigen Raum und vertritt seit 1969 die Interessen der Informatiker*innen. Mit 14 Fachbereichen, über 30 aktiven Regionalgruppen und unzähligen Fachgruppen ist die GI Plattform und Sprachrohr für alle Disziplinen in der Informatik.

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Zur Fachgruppe Verwaltungsinformatik

Die Fachgruppe Verwaltungsinformatik ist dem Fachbereich Rechts- und Verwaltungsinformatik der GI zugeordnet, die sich mit der Digitalisierung und IT-gestützten Gestaltung öffentlicher Verwaltungsprozesse beschäftigt. Sie vereint Experten aus Wissenschaft und Praxis, um Forschung, Lehre und die Anwendung von Informatik in der öffentlichen Verwaltung zu fördern, und den Austausch zu Themen wie E-Government und Verwaltungsdigitalisierung zu forcieren.

Weitere Informationen unter https://fb-rvi.gi.de/