Kommentar zu den Durchführungsrechtsakten (Implementing Acts)
Die Bundessteuerberaterkammer begrüßt den Entwurf der Durchführungsverordnung. Wir weisen dennoch auf einen, unserer Meinung noch nicht vollständig geregelten, Bereich hin: die Nutzung der Wallets durch Unternehmen und die Abbildung von Stellvertretungssituationen, in denen Personen im Namen von Unternehmen handeln. Auch bei Steuerberatern ist dies oft der Fall, z.B. werden im Kontext des Anwendungsfalles Vollmacht und Stellvertretung Berufstragende direkt für ihr Mandat tätig. Leistungen werden direkt bei einer Organisation oder Verwaltung im Auftrag und Namen des Mandats abgerufen. Die Bandbreite erstreckt sich von der Abgabe von Erklärungen, sowie die Beantragung von Verwaltungsleistungen bis in den Kontext des Abrufs steuerlicher Daten bei der Finanzverwaltung und darüber hinaus auch Abrufe von Daten und Leistungen bei Dritten für das Mandat.
Der vorliegende Entwurf definiert zwar Vorgaben, die sich auf die Nutzung der Wallets durch natürliche Personen beziehen, berücksichtigt dabei die spezifischen Bedürfnisse von Unternehmen und deren Identitäten noch nicht im Detail.
Um auf Basis von Identitäten neue, durchgängig digitale Verfahren etablieren zu können, ist es für Berufstand und Wirtschaft wichtig, im Rahmen der regulatorischen Verpflichtungen einfach und kostengünstig den Austausch strukturierter Daten und Informationen auf Basis und vor allem in der Verbindung von natürlicher und juristischer Person nutzen zu können.
Das Fehlen von Regelungen könnte dazu führen, dass in den Mitgliedstaaten grundsätzlich nur persönliche Wallets umgesetzt werden, die Implementierung für Organisationen entfällt oder wird zu isolierten, nicht interoperablen Lösungen führen. Das Ziel eines einheitlichen digitalen Binnenmarkts würde dadurch erheblich beeinträchtigt. Durch eine Berücksichtigung könnten Unternehmen von den gleichen Sicherheits- und Interoperabilitätsvorteilen profitieren, was ihre digitale Transformation und Geschäftsprozesse unterstützt. Eine frühzeitige Betrachtung der Bedürfnisse würde sicherstellen, dass die Infrastruktur von Anfang an für größere und komplexere Anwendungsfälle ausgelegt ist, wodurch langfristig Kosten und Aufwand gespart werden kann.